Alles rund um den B58-Motor.

  • Solange die Standgeräuschmessung, bei einer Kontrolle, im eingetragenen Bereich + den Toleranzen ist, fehlt eigentlich erstmal die Grundlage einer Fahrgeräuschemessung.


    Ob die Fahrgeräuschemessung überhaupt jemals durchgeführt wird, wenn man schon im Stand jegliche Limits bei weitem übersteigt 🤷🏼

    Ist ja dann eh schon offensichtlich, das etwas nicht passt.

  • Die Standgeräuschmessung wird ausschließlich dazu genutzt, schnell und unkompliziert eine mögliche Manipulation der Abgasanlage zu überprüfen.


    Daher kann sie auch problemlos bei einer ordnungsgemäßen Einzelabnahme nahezu beliebig auf den zur Änderung passenden Wert gesetzt werden.


    Aber ja: Meistens reicht eine Standgeräuschmessung aus, um zu zeigen, dass etwas nicht ordnungsgemäß ist.


  • Und Erhöhung auf 74db(A) Fahrgeräusch. Entspricht allen EU-Gesetzen :thumbup:

    (Eine der wenigen Firmen, die ihre Hausaufgaben richtig macht?)

    Echt gut, aber leider nur für den n55, habe zumindest für den b58 nichts gefunden.

  • APR hat eine legale Leistungssteigerung für den N55 auf 386 PS inkl. einer Standgeräuscherhöhung auf 90 und Fahrgeräusch auf 75 dB. Ziemlich cool. Wäre ich nicht schon versorgt, wäre das was für mich gewesen. Für den B58 gibts das aber nicht.


    hab gleich mal nach dem B48 geschaut, aber da gibts immernoch nix legales.

  • Aber der Screenshot vom essah zeigt doch die Leistungssteigerung mit Geräuscherhöhung fürn 40i/B58?

  • Aber der Screenshot vom essah zeigt doch die Leistungssteigerung mit Geräuscherhöhung fürn 40i/B58?

    Das aufm Screenshot ist fürn N55 (x35i), bissel doof aufm Screenshot weil er für die Auswahl nen 340i drin hat ^^

  • Achsoooo. Jetzt seh ichs. Dachte die ganze Zeit das wär fürn 40i statt 35i. Mein Fehler ^^