"Einsatzgruppe Autoposer"- mich hat es nun auch erwischt...

  • E Kennzeichnung am Auspuff zeigen.
    Parallel dazu den ETK aufrufen.
    Fertig!
    BMW hat für meinen 435i nunmal auch einen PP ESD auf den Markt gebracht, der eintragungsfrei ist.

    Das ist ja alles schön und gut...
    ...nützt Dir nur alles nichts an einem Sonntagnachmittag mitten in der Pampas auf einer einsamen Landstraße, wo keine Hebebühne herumsteht ;)


    Ihr vergesst das "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge sind!
    Nochmal: Die Polizei urteilt in einer solchen Situation nach vorhandener Faktenlage in dem Moment! Sind die Beamten der Meinung, das Fahrzeug sei nicht im Zustand wie in den Papieren, sind sie berechtigt- und sogar gezwungen!!!!- die allgemeine Betriebserlaubnis mit sofortiger Wirkung zu entziehen.


    Was dann am Ende dabei herauskommt, ist eine andere Sache...
    ...und sollte der Gutachter dann feststellen, das das Fahrzeug doch in einwandfreiem Zustand ist, bekommst Du es wieder und darfst Dich freuen, das kein weiteres Verfahren auf Dich zukommt.
    Aber trotzdem darfst Du die Kosten fürs Abschleppen und den Gutachter zahlen...und bist ein paar Tage (oder Wochen) ohne Auto ;)


    Denn Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Dokumente bei Dir zu führen, die den Zustand des Fahrzeuges- und damit seine allgemeine Betriebserlaubnis- bestätigen!
    In meinem Fall war es nun dreifach blöd gelaufen...
    1. Zulassungsbescheinigung Teil 1
    Dort ist zum Auspuff nichts vermerkt...und es ist auch kein Klappenauspuff eingetragen- obwohl werksseitig und original von BMW so verbaut!

    2. KBA

    Auch beim KBA ist der Auspuff nur als "Sportauspuff" deklariert- nicht aber als Klappenauspuff!
    Insofern ist es schon richtig, dass die Polizisten es hinterfragt haben....


    3. BMW
    Egal wo Du auf den OFFIZIELLEN SEITEN von BMW nachliest, ist immer die Rede von "Sportauspuff". Nirgends wird auf einen Klappenauspuff hingewiesen...was seitens BMW sehr unglücklich ist und von meiner Seite auch bemängelt wurde!

    • Die BMW M Performance Schalldämpfer-Systeme besitzen eine europäische Zulassung als eigenständige technische Einheit nach R51/R59. Eine separate Eintragung (TÜV o.ä.) oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig! Die Zulassungsnummer ist auf dem Endschalldämpfer aufgebracht. Mi dieser Nummer können Behörden wie Polizei o.ä. die Zulassungsdokumente einsehen.

    https://shop.bmw.de/bmw-de-res…challdaempfer/PID_78374/#


    Ja ok das stimmt, da steht nichts von einer Klappe! Aber der wagen hat ja serie schon eine klappe. Ich lasse mir jetzt von meinem bmw händler ein schreiben aufsetzen, dass ich im zweifelsfall vorzeigen kann. Papiere zum dem ESD gibt es ja nicht...

    Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum

  • @M-Power


    Ich meinte schon, daß es sie dir am Ende des Sache deine Schuld beweisen müssen. Daß sie vor Ort so handeln und das Auto erstmal beschlagnahmen oder (wenn möglich) mit dir zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren und ein Sachverständiger das begutachtet, ist ja soweit (wenn auch ärgerlich) in Ordnung. Das gehört aber für mich noch zur Sache "Schuld nachweisen".


    Was aber nicht richtig ist, ist, daß du im Falle der Unschuld auf den Kosten für das Abschleppen sowie denen des Gutachters sitzen bleibst. Die werden dann vom Bundesland übernommen.

  • Schreiben bekomme ich nächste Woche, individuell für meine Fahrgestellnummer in Verbindung mit der Teilenummer des PP ESD und den Hinweis auf Klappenfunktion.

    Träume nicht dein Leben - Lebe deinen Traum

  • Warum soll denn auch die Klappenauspuffanlage im Fahrzeugschein aufgeführt sein? Es muss doch nicht jedes serienmäßig verbaute Teil dort aufgeführt sein. Wenn sich der Beamte mal unter das Auto gelegt hätte, hätte er zB auch das BMW Logo und die Teilenummern, Prüfzeichen etc. auf dem Endtopf gesehen.


    Im Fahrzeugschein ist doch zB. auch nicht aufgeführt, welche Kats verbaut sind, usw. Das Auto ist direkt von BMW damals alles so abgenommen worden und fertig.


    Laut deiner Argumentation @TE, müsste ja auch drin stehen, welche Sitze im Auto verbaut sind, welche Stoßstangen, Scheinwerfer usw.

  • Hi,


    im Fahrzeugschein - heute Zulassungsbescheinigung - steht nahezu nur die Basisausstattung, das ist schon bei den Reifen schwierig, der Polizei die vielen Möglichkeiten der Bereifung klar zu machen. Dazu gehört das COC-Papier, das man aber nicht mitführen sollte (höchstens eine Kopie).


    Einen Klappenauspuff wird man in den Papieren aber auch nicht finden, nur die zulässige Lautstärke. Und ganz nebenbe:i die Bezeichnung ist eben Sportauspuff und sogar Porsche sagt dazu Sportabgasanlage.

  • Seh ich genauso. Die Argumentation von Micha ist sicher nicht ganz falsch, aber so einfach können es sich die Cops dann doch nicht machen.
    Unter den Umständen müsste jeder Angst um sein Auto haben wie Daniel schon richtig sagt. Wenn man z.B. mit seinem M4 GTS in eine Kontrolle kommt - sind die Sitze im Schein? Der Bügel? Ich hatte leider noch nicht das Vergnügen mit einem GTS, aber da gehts schon los wenn die Cops zu doof sind Teilenummern zu sehen und dann auf Zubehör schließen.


    Ärgerlich das wegen einem Auspuff schon eine Stilllegung droht als würde man damit jemanden gefährden oder gar umbringen können. Wenn man nur mal schaut was für Leichen im Straßenverkehr unterwegs sind wo jede Bremsung russisch Roulette ist oder man beim lenken Angst haben muss das die Räder machen was sie wollen .

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • 2. Kosten
    Selbst wenn dann ein Gutachter feststellt, dass das Fahrzeug einen originalen Auspuff verbaut hat und alles in Ordnung ist...so ist man am Ende doch der Dumme!
    Die Polizisten können dafür nicht belangt werden, weil sie im guten Glauben an Recht und Ordnung gehandelt haben...und im Sinne des Gesetzes in der aktuellen Situation! BMW wird sich damit herausreden, dass das Fahrzeug eine Zulassung bekommen hat und wenn es sich im einwandfreien, werksseitigem Zustand befindet, die BMW AG dafür nicht haftbar gemacht werden könne.
    So bleibt am Ende übrig, dass ich als Halter einige Tage ohne Auto auskommen musste und auch noch die Kosten für das Abschleppen bezahlen muss...


    Bist du dir da sicher?


    Du hast einen Schaden, wenn dein Auto zu Unrecht stillgelegt/abgeschleppt... wird.
    Ich würde das einklagen.


    Wenn ich wegen sowas angehalten werde, dann würde ich einfach meinen Anwalt anrufen.



    Mit der Argumentation, dass sie "im guten Glauben handeln", würde man ja nie Schadensersatz bekommen.
    Auch nicht, wenn man zu Unrecht in Haft sitzt. Da gibts aber eine Entschädigung.

  • Nie im Leben sind die Kosten vom Fahrzeughalter zu tragen wenn das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat und dies auch vom Gutachter bescheinigt wird.
    Dann könnte jeder Beamte mein Fahrzeug abschleppen lassen und mir ne Rechnung von ca. 2000 EUR aufbrummen, nur weil ihm mein Gesicht nicht passt mit einer Begründung wie "Fahrwerk zu Tief! Ihr M-Sportfahrwerk steht nicht im Schein!".


    Diese Aussage ist schon sehr weit hergeholt..

  • Denn Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Dokumente bei Dir zu führen, die den Zustand des Fahrzeuges- und damit seine allgemeine Betriebserlaubnis- bestätigen!


    Jo, das nennt sich "Zulassungsbescheinigung".


    Damit ist alles geregelt, was original ist.
    Für den Rest hast du eine ABE (wenns nicht eingetragen ist).


    Für Sachen, die du nicht verändert hast, kannst du keine Belege mitführen.


    Oder hast du auch Gutachten, dass deine Rückleuchten nicht getönt sind, dass du keinen unerlaubten Luftfilter hast, dass du...?