F31 340i sDrive - Was ergibt Sinn, was nicht (Erfahrung)?

  • Sollte ich kontrolliert werden und ich komme über 90db, dann handelt es sich wohl um einen technischen Defekt :) ! Teile sind Original und die Karre mitnehmen dürfen sie auch nicht…. Tja! Allzeit gute Fahrt :)


    Dürfen sie, wenn sie wollen.

  • dann handelt es sich wohl um einen technischen Defekt :) !

    Da du als Fahrzeugführer für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zuständig bist, schützt dich ein solcher "Defekt" zwar möglicher Weise vor der Unterstellung eines Vorsatzes, aber keinesfalls vor der konkreten Ordnungswidrigkeit, mit einem nicht einwandfreien Fahrzeug unterwegs zu sein.


    Teile sind Original [...]

    Original i.s.v. entsprechend Werkszustand... Nein?


    [...] und die Karre mitnehmen dürfen sie auch nicht

    Sagt wer?


    Die Gesetzgebung ermöglich sehr frei formuliert eine Sicherstellung zur akuten Gefahrenabwehr (§23 PolG Bremen, §43 PolG NRW und Entsprechungen in anderen Ländern). Wird argumentiert, dass durch den nicht ordnungsgemäßen Zustand oder eine vermutete Manipulation eine "Gefahr" entsteht (für Verkehrsteilnehmer, Anwohner, die Umwelt oder wen/was auch immer), besteht entsprechender Handlungsspielraum. Geht es um potenzielle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (Fahren ohne Betriebserlaubnis, unzulässige Emissionen (auch Lärm), Steuerhinterziehung (Manipulationsverdacht beim KAT, ...) greift Sicherstellung zwecks Beweissicherung (§94 StPO, §46 OwiG), da die Annahme, dass bei angeordneter Vorführung bei einer benannten Prüfstelle zwischenzeitlich Dinge zurückgerüstet (also "Beweise vernichtet") werden, nicht so weit hergeholt ist.


    Ob das im Einzelfall direkt zum Abschleppen führt oder man da bei gemessenen 93dB nur verwarnt und eine Vorführung bei einem Sachverständigen anordnet, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab. Aber ein pauschales "dürfen sie nicht" ist schlichtweg falsch.

  • Sollte ich kontrolliert werden und ich komme über 90db, dann handelt es sich wohl um einen technischen Defekt :) ! Teile sind Original und die Karre mitnehmen dürfen sie auch nicht…. Tja! Allzeit gute Fahrt :)

    Auch die Alterung einer Originalteils kann zu einem Erlöschen der Betriebserlaunis führen und dann ich die Karre auf dem Hänger

  • 2.) Das MPPSK hat nur ein Teilegutachten.

    Danke für die mega Antwort und die umfangreichen Ausführungen!

    Ich war bis jetzt im festen Glauben, dass das MPPSK eine ECE durch Homologation hat, die Leistungssteigerung jedoch in den Papieren angepasst werden muss.

    Und siehe da: Über dem originalen Gutachten steht Teilegutachten.

    Weiterhin, explizit: Eintragung durch Änderungsabnahme. F*ck.


    Allerdings steht dort auch drin, dass das Geräuschverhalten nach ECE-R51.2 geprüft wurde. U.1-U.3 sind "unverändert". Da es sich jedoch um Maximalwerte handelt, ist die Aussagekraft sehr beschränkt.

    Ich frage mal bei HJS nach.


    Ärgerlich alle Mal, ich wollte mit einer Downpipe eine Leistungssteigerung vorbereiten. Wenn es jedoch schon an der Downpipe scheitert, ist das Auto bei Beibehaltung des MPPSK im Rahmen des Legalen maximal ausgereizt. Insbesondere in Bezug auf mehr Leistung.

    Einzige Ausnahme wäre, wenn MPPSK und DP unter Einbeziehung der Toleranz unter 95dB und 76dB bleiben würde. Dann wäre eine Eintragung möglich.


    So ist MPPSK Segen und Fluch zugleich.

  • Ich verstehe die ganze Diskussion um DP und MPPSK irgendwie überhaupt nicht:


    - der große Vorteil am MPPSK ist die Legalität, vor allem mit der Klappenanlage

    - eine DP macht eigentlich nur Sinn, wenn man mindestens Stage 1 oder höher fahren will

    - mir ist keinerlei Stage x bekannt, die mit der MPPSK-AGA legal ist

    - somit gibt es ohnehin keine Legalität mit einem verbauten MPPSK, sobald man an die Softweare ran geht ... egal ob mit oder ohne DP


    - wieso dann das Geld fürs MPPSK investieren, wenn man ohnehin keine Legalität will/braucht? DP und AGA von Akra, MHD drauf und ab dafür?

  • - In meinem Fall ist das MPPSK bereits verbaut.

    - Nachdem ein Bekannter seine Supra OPF mit Upgradelader auf 530 PS gebracht hat, bin ich wieder angefixt. Wenn in meinem Fall aber noch die MPPSK Anlage ersetzt werden müsste, steht noch einen unverhältnismäßig teure Position auf der Liste.

    - Andererseits, für Stage X muss sowieso Einzelabnahme her. Warum sollte das nicht legal mit MPPSK Anlage möglich sein?


    Gerade noch mal nachgeschaut: Das Teilegutachten für das MPPSK bezieht sich auf die Leistungssteigerung, nicht auf die Anlage. Die Anlage wird nur als Bestandteil aufgeführt. Eine Klappenanlage ist schon im Serienzustand verbaut. Keine Ahnung ob das irgendwelche legalen Möglichkeiten bietet, die Anlage weiter zu betreiben.


    Wird mir aber zu kompliziert, zu teuer und vor allem zu unsicher wegen der Überregulierung.

    Mppsk und DP bleiben nach meiner und auch anderer Messung… im Bereich u95 dB

    Dann könnte es so möglicherweise klappen. TÜV Süd schreibt, dass ein Überschreiten des in den Fahrzeugpapieren zulässigen Lärmpegels um 5dB in die Toleranz fällt.

    https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen/tuning-faq

  • Die Obergrenze zur Lautstärke muss unter allen Umständen eingehalten werden - da gibt's gar keine zwei Meinungen. Der Unterschied zwischen OEM und Nachrüstung/Tuning ist, dass der OEM dies auch unter (quasi) allen Umständen konzipiert, also auch den Verschleiß mit einrechnet. Die Tuner gehen von Anfang an ans Limit, wo der Wagen dann durch Verschleiß (oder andere, abweichende Komponenten) schnell über'm Limit liegen kann. Von daher kann es durchaus sein, dass beim Prüfen die 90db eingehalten werden und "auf der Straße" nach einem Jahr eben nicht mehr - und dann auch bei der Nachprüfung nicht mehr.

  • Zum Thema DP ohne Stage 1,2,3 etc.

    Mann kann auch moderates Tuning betreiben ohne mit der Tür durchs Haus zu fallen. Das Ansprechverhalten mit der DP ist deutlich knackiger und dazu kommt die Entlastung des Turbos. Wer auf diese Vorteile nicht verzichten will, baut sich halt eine DP ein. Klar sind 2.000 Euro viel Geld aber lieber einmal ordentlich als 3 mal so lala und Software drauf klatschen. Dazu kommt die Garantie! Schnellere wird es immer geben und wer sich auf der Straße behaupten will, kackt eh gegen einen Gay T I mit einer HG Stage 2,3 ab. Die Teile sind brutal und vernichten unsere MHD Stage 1 - 2! Aber darauf kommt es in meinen Augen nicht an... Ich will Reihe 6 und Sound plus Ansprechverhalten. Für ballern habe ich meinen E30 mit BorgWarner S400.. Traktion ab 120 kmh aber der schickt den Gay T I in die Hölle :evil: (Private Rennstrecke)

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  • Erst einmal, Gratulation zur Eintragung. Ich persönlich finde das auch besser als wenn gar nichts vorzuweisen ist. Das ist für eine Kontrolle schon mal seriöser.

    Gibt es für die 40i Leute keine MPE, wie beim N55?
    Ich finde bei mir die Kombo HJS 300+MPerformance AGA mega gut, extrem laut sogar (lauter als die MPPSK) und beides hat ein E Prüfzeichen und muss nicht eingetragen werden.