Alles rund um den B58-Motor.

  • Dann ist ja das Gutachten von 55parts sehr Grenzertrag was Legalität angeht, wer das wohl so freigegeben hat 😂.


    Wäre ich der Prüfer oder der jenige der das Gutachten freigeben hat, müsste es eine Individueller Schlüssel geschrieben werden den man nicht verändern kann bzw. wenn an der Software was verändert wird, ändert der sich und bei einer Kontrolle wäre es sofort einsehbar das manipuliert wurde.

    machen dass denn alle anderen "legalen getüvten" Tuning-Software Anbieter so, also ist ein solcher "Schlüssel" üblich ?

  • Kein Schutz für Manipulation, sprich nach der Eintragung kann an der Software rumgespielt werden und keiner kann das nach vollziehen.


    Das widerspricht sich, finde ich 😅.


    Aber ja kann egal sein, ist nicht mehr das Problem von 55parts.

  • machen dass denn alle anderen "legalen getüvten" Tuning-Software Anbieter so, also ist ein solcher "Schlüssel" üblich ?

    Ich würde das so programmieren lassen wenn ich der Hersteller wäre. Und als Ingenieur der das Gutachten erteilt wäre es meine Anforderung, das keine Manipulation an der Software stattfinden kann bzw wenn dann muss eine Änderung an der Seriennummer stattfinden, wenn man das MSG ausließt weiß man direkt Bescheid da hatte seiner Finger dran.

  • Ja 0,1sek wäre mir auch wumpe... Hatte aber z.B. irgendwo so Zeiten gesehen wie andere mit einer MHD Stage 1 gefahren sind und so :/


    Muss ich mal die Zeitanjagt Gruppe durchsuchen, ich meine es wäre da gewesen.


    EssaH1412 An der Software kann ja auch keine Manipulation stattfinden, aber du kannst halt eine andere Software flashen. Und eine CVN lässt sich individuell anpassen wie man es haben möchte.


    Und die Rennleitung hat doch eh keine Möglichkeit das auszulesen, wenn die es anzweifeln gehts zum Gutachter und der stellt das KFZ notfalls eh aufm Prüfstand.


    Ist das selbe mit E-Nummern, wie viele E-Nummern stehen auf Teile wo eigentlich keine drauf ist?

  • Kein Schutz für Manipulation, sprich nach der Eintragung kann an der Software rumgespielt werden und keiner kann das nach vollziehen.

    Aufgabe des Sachverständigen ist die Abnahme des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Vorführung. Sobald du vom Hof fährst, geht die Verantwortung auf Halter/Fahrer über.


    Ob du nach bestandener Abnahme noch den Kat ausbaust, Stecker der Abgasklappe ziehst, superhelle Leuchtmittel reinschraubst oder die Software änderst, ist dein Problem. Der Prüfer kann die Menschheit nicht vor alle, bewahren. Manipulieren kann man am Ende alles, man muss nur wollen.


    Theoretisch müsste man auch nichts weiter tun, als die CVN zum Zeitpunkt der Abnahme notieren. Problem ist, die ändert sich z.B. wenn der Wagen ein Update bekommt und die Software neu aufgespielt wurde oder der Hersteller legal nachbessert. Insofern wäre das schon ziemlich unpraktisch, das im Schein stehen zu haben.