Alles rund um den B58-Motor.

  • Dann ist ja das Gutachten von 55parts sehr Grenzertrag was Legalität angeht, wer das wohl so freigegeben hat 😂.


    Wäre ich der Prüfer oder der jenige der das Gutachten freigeben hat, müsste es eine Individueller Schlüssel geschrieben werden den man nicht verändern kann bzw. wenn an der Software was verändert wird, ändert der sich und bei einer Kontrolle wäre es sofort einsehbar das manipuliert wurde.

    machen dass denn alle anderen "legalen getüvten" Tuning-Software Anbieter so, also ist ein solcher "Schlüssel" üblich ?

  • Kein Schutz für Manipulation, sprich nach der Eintragung kann an der Software rumgespielt werden und keiner kann das nach vollziehen.


    Das widerspricht sich, finde ich 😅.


    Aber ja kann egal sein, ist nicht mehr das Problem von 55parts.

  • machen dass denn alle anderen "legalen getüvten" Tuning-Software Anbieter so, also ist ein solcher "Schlüssel" üblich ?

    Ich würde das so programmieren lassen wenn ich der Hersteller wäre. Und als Ingenieur der das Gutachten erteilt wäre es meine Anforderung, das keine Manipulation an der Software stattfinden kann bzw wenn dann muss eine Änderung an der Seriennummer stattfinden, wenn man das MSG ausließt weiß man direkt Bescheid da hatte seiner Finger dran.

  • Ja 0,1sek wäre mir auch wumpe... Hatte aber z.B. irgendwo so Zeiten gesehen wie andere mit einer MHD Stage 1 gefahren sind und so :/


    Muss ich mal die Zeitanjagt Gruppe durchsuchen, ich meine es wäre da gewesen.


    EssaH1412 An der Software kann ja auch keine Manipulation stattfinden, aber du kannst halt eine andere Software flashen. Und eine CVN lässt sich individuell anpassen wie man es haben möchte.


    Und die Rennleitung hat doch eh keine Möglichkeit das auszulesen, wenn die es anzweifeln gehts zum Gutachter und der stellt das KFZ notfalls eh aufm Prüfstand.


    Ist das selbe mit E-Nummern, wie viele E-Nummern stehen auf Teile wo eigentlich keine drauf ist?

  • Kein Schutz für Manipulation, sprich nach der Eintragung kann an der Software rumgespielt werden und keiner kann das nach vollziehen.

    Aufgabe des Sachverständigen ist die Abnahme des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Vorführung. Sobald du vom Hof fährst, geht die Verantwortung auf Halter/Fahrer über.


    Ob du nach bestandener Abnahme noch den Kat ausbaust, Stecker der Abgasklappe ziehst, superhelle Leuchtmittel reinschraubst oder die Software änderst, ist dein Problem. Der Prüfer kann die Menschheit nicht vor alle, bewahren. Manipulieren kann man am Ende alles, man muss nur wollen.


    Theoretisch müsste man auch nichts weiter tun, als die CVN zum Zeitpunkt der Abnahme notieren. Problem ist, die ändert sich z.B. wenn der Wagen ein Update bekommt und die Software neu aufgespielt wurde oder der Hersteller legal nachbessert. Insofern wäre das schon ziemlich unpraktisch, das im Schein stehen zu haben.

  • Das ist wieder mal ein Beispiel das „unsere“ Regularien kein Gewicht haben, der eine tüver trägt einfach ein, der andere schaut genauer hin.

    Ich will nicht wissen wie viele Eintragungen „ungültig“ sind.

    Du beschwerst dich erst über die Sinnhaftigkeit der Regularien, weil es halt Leute gibt die sich nicht daran halten - was können bitte die Regularien dafür?!?

    Dann forderst du aber gleichzeitig eine komplette Überregulierung die sinnlos wäre und keine Verbesserung bringt.


    Hääääh???

  • Meiner Meinung nach, entweder ist das Gutachten und die Software so, das man im Nachhinein nicht manipulieren kann, das ist die Aufgabe des Herstellern, in dem Falle 55parts.

    Mir ist bewusst das weder TÜV noch 55parts nach der Eintragung haftet, aber das es so einfach ist was an der Software zu ändern ohne das es direkt sichtbar ist(beim auslesen), das macht für mich kein Sinn.

  • Dann dürfte es aber auch keine Gewindefahrwerke geben.....


    Zum eintragen mit der im Gutachten stehenden Höhe fahren und bevor das TÜV Sigel auf der Abnahme trocken ist, liegt die Kiste auf dem Boden.....


    Ja man sieht es, man kann es messen..... Aber die nachträgliche Manipulation kann auch hier durchgeführt werden.

  • Wie willst du denn eine Software sicher gegen Manipulation machen, wenn schon die originale Software manipulierbar ist.


    Im Zweifel, bei einer Kontrolle mit ausreichendem Verdacht, das Auto einfach auf eine Rolle stellen.


    Gibt doch kaum welche, die es ne legale Software hinterher noch manipulieren. Denen, den die Legalität wichtig ist, die bleiben auch auf dem Stand und diejenigen, die eh noch mehr Leistung wollen, bleiben lieber vollends unter dem Radar, darf man dann so offensichtliche Dinge wie maps witch, assigeknalle und erweiterte Sportanzeigen nicht aktiv haben.


    Das war wie damals im S-Chassibereich, als manche größere Turbos ohne große Leistungssteigerung eingetragen haben. Der wink mit dem Zaunspfahl. So wie der Turbo verbaut ist und wie sich die deutsche Polizei mit Japanern auskennt, weiß niemand, was da original für ein Turbo dran ist.

  • EssaH was treibt dich wieder um?


    55Parts, der TÜV und das Gutachten können nichts für odee gegen Manipulation, das ist auch nicht ihre Aufgabe.


    Die Verantwortung liegt beim Hersteller, ja, BMW respektive Bosch als Zulieferer. Aber FEMTO, Bench Unlock, CVN Fix & Co. hebeln das wieder aus. Und sonst gibt noch es Tuning Boxen, die Bus-basiert Man in the Middle manipulieren.


    Es geht doch lediglich darum einmal zweifelslos festzustellen, dass die Mehrleistung am Abnahmetag die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.


    Was stört dich, was fehlt dir?


    Wird beim Gewindefahrwerk nach der Eintragung das Gewinde fest geschweißt? Da ist es doch dasselbe, einfach tiefer schrauben.


    Kein Geld + Illegal => Mit dem Risiko leben

    Geld ausgeben + Legal => Alles fein

    Geld ausgeben + Illegal => Rausgeschmissenes Geld und mit dem Risiko leben


    Ich glaube, du bist nur angefressen, weil es kein fertiges Gutachten für MPPSK plus Stage 1 gibt. Aber es geht doch per Einzelabnahme. Mittlerweile gibt es die Kombination >30x eingetragen. Und die Hälfte mit der DB Anpassung.