Abgeltung der M Performance Anbauteile bei Leasingrückgabe

  • Hallo zusammen,


    mein 440i geht im September zurück an den Händler (Leasingrückläufer). 2016, kurz nach Abholung wurden diverse Anbauteile bei Matthes in Meiningen verbaut.


    - BMW M Performance Frontaufsatz Carbon (51192408993) 1.019 EUR
    - BMW M Performance Schwelleraufsätze (51192361679 u. 51192361680) – Lackierung Schwarz glänzend 486 EUR
    - BMW M Performance Heckdiffusor (51192334543 u. 51192339218) – Lackierung in Mineralweiß Metallic (außen) und Schwarz glänzend (innen) 518 EUR
    - BMW M Performance Heckspoiler Carbon (51622334545) 459 EUR
    - Einbau 200 EUR



    Also 2.482 EUR rein für die Teile, 2.682 EUR inkl. Einbau. Hat jemand Erfahrung damit, wie diese Teile bei Leasingrückgabe (36 Monate, ca. 40.000 km) abgegolten werden? Nur nicht dass mich der Händler über den Tisch zieht..... ;)


    Danke!

    Seit 09/2016: BMW 440i xDrive M Performance (MPPSK)
    Seit 03/2017: Mercedes-Benz C 300

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  • einzige Möglichkeit die ich sehe ist, falls die "alten" Teile haben solltest:


    M Performance Parts abmontieren und die "alten" Teile dranmontieren - Leasingrückgabe
    M Performance Parts bei Ebay oder im Forum verkaufen..


    ansonsten wirst du vom investierten Geld gar nichts sehen (vertraglich vereinbartes Prozedere)

  • Wenn ich irgendwelche Bastelteile von Drittanbietern oder farblich höchst geschmacksabhängige Teile verbaut habe, würde ich das wahrscheinlich auch so sehen. Aber so reden wir von originalen, von einer BMW Fachwerkstatt verbauten M Performance Teilen, die objektiv eindeutig den Wert steigern. Mit welcher Begründung sollten Wertminderungen (z.B. Schäden) abgegolten werden, Wersteigerungen aber nicht? ?(


    @ka$h
    Von welchem "vertraglich vereinbarten Prodzedere" sprichst Du? In meinem Leasingvertrag findet sich zum Thema Wertsteigerungen nichts.

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  • Wenn ich irgendwelche Bastelteile von Drittanbietern oder farblich höchst geschmacksabhängige Teile verbaut habe, würde ich das wahrscheinlich auch so sehen. Aber so reden wir von originalen, von einer BMW Fachwerkstatt verbauten M Performance Teilen, die objektiv eindeutig den Wert steigern.

    Das ist aber lediglich Deine persönliche Meinung, die wohl von vielen hier im Forum geteilt wird, aber nicht zwangsläufig vom durchschnittlichen Käufer.


    Der nicht-Forenuser kann vielleicht nicht einschätzen, dass es keine Bastelteile sind oder mag halt keine Spoiler und dies führt dazu, dass der Leasinggeber das Fahrzeug schlechter weiterverkaufen kann.


    Ich würde auch erwarten, dass Du keinerlei Bonus für Deine Modifikationen bekommst.


    Lässt sich vielleicht mit den Wandfarben in einer Mietwohnung vergleichen? Wenn vom Maler gemacht und passend ausgesucht, können die sicherlich die Wohnung aufwerten, aber der typische Vermieter wird das trotzdem eher kritisch sehen, denn er muss genau den Nachmieter finden, der genau das Design gut findet ...

  • Wenn ich irgendwelche Bastelteile von Drittanbietern oder farblich höchst geschmacksabhängige Teile verbaut habe, würde ich das wahrscheinlich auch so sehen. Aber so reden wir von originalen, von einer BMW Fachwerkstatt verbauten M Performance Teilen, die objektiv eindeutig den Wert steigern. Mit welcher Begründung sollten Wertminderungen (z.B. Schäden) abgegolten werden, Wersteigerungen aber nicht? ?(


    @ka$h
    Von welchem "vertraglich vereinbarten Prodzedere" sprichst Du? In meinem Leasingvertrag findet sich zum Thema Wertsteigerungen nichts.

    Mit der Meinung wirst du aber im Rechtssystem nicht weit kommen ;) Der User KaSh spricht von den Leasing Bedingungen die dir bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wurden. Du hast sogar explizit gegen diese Bedingungen verstoßen denn die Modifikationen hättest du mit dem Leasinggeber (BMW Bank) absprechen müssen. Du hast das Auto baulich verändern lassen obwohl es dir gar nicht gehört. Jetzt soll der Besitzer dir das ganze auch noch bezahlen 8o?(


    Du hast ja schon ein Beispiel bekommen. Wenn ich eine teure Küche in die Mietwohnung einbaue dann steht mir auch kein Cent bei Auszug zu. Im Gegenteil, der Vermieter kann sogar verlangen dass ich die Küche wieder rausreisse und Dübel Löcher etc verschließe / überstreiche.


    Was du also bei Leasingrückgabe bekommst kannst du sehen wenn du die Augen schließt :D


    Es gibt natürlich die Möglichkeit Performance Teile mit ins Leasing zu nehmen, das muss dann aber wie gesagt mit dem Leasinggeber abgeklärt werden und wird normalerweiße direkt von Anfang an gemacht. Selbst da werden die Teile aber meist vollarmortisierend gerechnet, soll heißen du bezahlst in den 36 Monaten die extra Kosten voll und bei Rückgabe bekommt der Leasinggeber die Teile quasi „geschenkt“. Wobei ich mittlerweile auch schon von manchen gehört / gelesen habe die Teile teilarmortisiert ins Leasing mit rein genommen haben.
    Aber wie gesagt, der Zug ist lange abgefahren weil du einfach mal GAR NICHTS mit deinem Leasinggeber abgesprochen hast :|

  • Rechtlich gesehen hast Du eine erhebliche, den Wiederverkauf (negativ?) beeinflussende Veränderung an einem Vertragsgegenstand vorgenommen, die Du sicherlich nicht schriftlich mit dem Leasinggeber (BMW) abgestimmt hast. Daraus können/werden die Dir ohne Probleme einen Strick drehen und Dich schlimmstenfalls verpflichten, den Zustand wie bei Fahrzeugübernahme wiederherzustellen. Du wirst also sicherlich nichts dafür bekommen - außer Ärger.


    edit: Bubu war schneller - und ausführlicher ;)

  • Aber wie gesagt, der Zug ist lange abgefahren weil du einfach mal GAR NICHTS mit deinem Leasinggeber abgesprochen hast :|

    Ähh.... woher glaubst Du zu wissen, was ich mit dem Leasinggeber abgesprochen habe und was nicht? Gehts noch? Bitte erfinde nicht irgendwelche Sachen, danke. Auch bei Dir @Markus F. ist mir nicht klar, wo Du das "sicherlich nicht schriftlich" hernimmst.


    Ich habe vor Unterzeichnung des Vertrages schriftlich (dem Händler = Kreditvermittler) bekannt gegeben, dass ich die Teile verbauen lasse. Hab mir anfangs sogar ein Angebot vom Autohaus machen lassen, bei dem ich das Auto abgeholt habe, dann allerdings abgelehnt und gesagt, dass ich es extern machen lasse. Der Kreditvermittler vertritt den Leasinggeber - was das für das Wissen des Kreditvermittlers und das des Leasinggebers bedeutet, weißt Du sicher, bist ja offensichtlich ein schlaues Kerlchen. :whistling:


    Und nochmal, auch für Dich: ich wäre dankbar, den Passus im Leasingvertrag (den ich gerade vor mir habe) zu erfahren, in dem darauf Bezug genommen wird.

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  • Ähh.... woher glaubst Du zu wissen, was ich mit dem Leasinggeber abgesprochen habe und was nicht?? Gehts noch? Bitte erfinde nicht irgendwelche Sachen, danke. Auch bei Dir @Markus F. ist mir nicht klar, wo Du das "sicherlich nicht schriftlich" hernimmst.
    Ich habe vor Unterzeichnung des Vertrages schriftlich (dem Händler = Kreditvermittler) bekannt gegeben, dass ich die Teile verbauen lasse. Hab mir anfangs sogar ein Angebot vom Autohaus machen lassen, bei dem ich das Auto abgeholt habe, dann allerdings abgelehnt und gesagt, dass ich es extern machen lasse. Der Kreditvermittler vertritt den Leasinggeber - was das für das Wissen des Kreditvermittlers und das des Leasinggebers bedeutet, weißt Du sicher, bist ja offensichtlich ein schlaues Kerlchen.


    Und nochmal, auch für Dich: ich wäre dankbar, den Passus im Leasingvertrag (den ich gerade vor mir habe) zu erfahren, in dem darauf Bezug genommen wird.

    Wie wäre es denn, wenn Du uns solche essentiellen Informationen bei Deiner Frage nicht vorenthalten würdest?


    Anbei ein Auszug aus einem alten Audi-Leasingvertrag, den ich gerade zur Hand habe und von dem ich glaube, er könnte bei diesem Passus dem BMW-Vertrag durchaus ähnlich sein. Faktisch ist BMW Dir nichts schuldig und kann auch den Rückbau verlangen. Insofern haben Bubu und auch ich dann Recht, wenn BMW den Umbau nicht als Wertsteigerung ansieht (schlechterer Wiederverkauf). Und was BMW als Wertsteigerung ansieht und was nicht, liegt leider im Ermessen von BMW.